- Die 7 Hauptbeispiele für juristische Personen
- 1- Die Aktiengesellschaften (SA)
- 2- Gesellschaften mit beschränkter Haftung
- 3- Gemeinnützige Kollektivgesellschaften
- 4- Genossenschaften
- 5- Verbände und Zivilgesellschaften
- 6- Die Grundlagen
- 7- Die Gewerkschaften
- Verweise
Die juristischen Personen oder juristischen Personen sind von natürlichen Personen getrennte Einheiten, denen das Gesetz die Möglichkeit gibt, Rechte und Pflichten zu haben.
Diese Fähigkeit wird als Rechtspersönlichkeit bezeichnet und befähigt sie, alle Arten von Vermögenswerten und Verpflichtungen zu erwerben und rechtliche Schritte einzuleiten. Juristische Personen werden als Folge eines Rechtsakts geboren, aus dem sie bestehen.
Durch diesen Gründungsakt werden eine oder mehrere Personen (oder auch juristische Personen) zusammengefasst, um ein soziales Ziel zu erreichen, das einen Gewinn erzielen kann oder nicht.
Juristische Personen handeln durch ihre Leitungsgremien. Diese werden regelmäßig als Hauptversammlung, Hauptversammlung, Verwaltungsrat, Verwaltungsrat oder Verwaltungsrat bezeichnet.
Die 7 Hauptbeispiele für juristische Personen
1- Die Aktiengesellschaften (SA)
Sie sind juristische Personen des Kapital- und Privatrechts. Sie entstehen auf Initiative von Personen, die mit der Absicht verbunden sind, Gewinn, Gewinn oder Gewinn aus der Vermarktung einer Ware oder der Erbringung einer Dienstleistung zu erzielen.
Sie entstehen durch die Versammlung eines Aktienkapitals, das in gleichwertige Aktien aufgeteilt ist, an denen den Partnern ein Prozentsatz der Beteiligung zugewiesen ist.
Jeder Partner ist für den Wert seines jeweiligen Beitrags zur Gesellschaft verantwortlich; Das heißt, Ihr persönliches Vermögen ist nicht an die Schulden des Unternehmens gebunden.
Ihre Verwaltung entspricht einem Rat oder Verwaltungsrat und einem von der Hauptversammlung benannten Aufsichtsorgan.
2- Gesellschaften mit beschränkter Haftung
Sie ähneln Aktiengesellschaften insofern, als sie Kapitalgesellschaften, Privatrecht, gewinnbringende Unternehmen sind und Handelsakte ausführen sollen.
Das von seinen Partnern eingebrachte Kapital ist die Haftungsgrenze des Unternehmens. Das Kapital ist in unteilbare und kumulierte Beteiligungsquoten unterteilt, die bei der Gründung voll eingezahlt werden müssen.
Ihre Verwaltung entspricht einem von den Partnern bestimmten Manager oder einer Gruppe.
3- Gemeinnützige Kollektivgesellschaften
Sie sind Vereinigungen von Personen, die aus zwei oder mehr Partnern bestehen, die gesamtschuldnerisch für den Betrieb der Organisation haften.
Die Verwaltung des Unternehmens entspricht allen Partnern unter gleichen Bedingungen. Sie werden von den Namen "Firma", "Brüder" oder "Söhne" begleitet.
4- Genossenschaften
Sie sind Vereinigungen von Menschen, die sich durch Gleichheit in Bezug auf Rechte und Pflichten ihrer Partner auszeichnen, ohne den wirtschaftlichen Beitrag zu unterscheiden, den sie leisten.
Sie werden hauptsächlich gegründet, um ihren Partnern den Zugang zu Konsumgütern und Dienstleistungen zu Preisen unter dem Markt zu ermöglichen.
5- Verbände und Zivilgesellschaften
Diese Art von juristischen Personen entspricht regelmäßig sportlichen, politischen, Forschungs- oder Lehrzwecken, für die sie ausschließlich ein Erbe vergeben.
Sie zeichnen sich dadurch aus, dass sie im Rahmen ihrer Tätigkeit keine wirtschaftlichen Vorteile verfolgen. Sie können je nach Herkunft der jeweiligen Beteiligungsquoten öffentlich oder privatrechtlich sein.
6- Die Grundlagen
Sie sind gemeinnützige juristische Personen, die öffentlich, privat oder gemischt sein können und mit dem Ziel gegründet wurden, Dienstleistungen von sozialem Interesse, Wohltätigkeit und öffentlicher Bildung zu erbringen.
Krankenhäuser, Gemeindehilfezentren und Bildungszentren werden regelmäßig in Form von Stiftungen eingerichtet.
7- Die Gewerkschaften
Sie sind Vereinigungen von Menschen, deren Ziel die moralische und wirtschaftliche Verteidigung der Interessen ihrer Mitglieder ist.
Dies können Arbeitgeber, Arbeitnehmer in einem Gebiet oder einer Branche, insbesondere Arbeitnehmer oder Gewerkschaften sein, z. B. Pädagogen, Transportunternehmen oder Mitglieder eines Berufssektors.
Verweise
- Cremades, P. (sf). Fälle und Notizen des Privatrechts. Abgerufen am 7. Dezember 2017 von: diffusionjuridica.com.bo
- Die juristische Person. (sf). Abgerufen am 7. Dezember 2017 von: drept.unibuc.ro
- Die moralischen Personen. (sf). Abgerufen am 7. Dezember 2017 von: ual.dyndns.org
- Natürliche Person - Juristische Person - Attribute der Persönlichkeit. (sf). Abgerufen am 7. Dezember 2017 von: letrujil.files.wordpress.com
- Orrego, J. (2013). Juristische Personen.