- Hauptfunktionen des Ombudsmannes
- 1- Untersuchen
- 2- Kontrolle
- 3- Überwachen
- 4- Hilfe leisten
- 5- Informieren
- Referenz
Einige der Hauptaufgaben des Bürgerbeauftragten sind die Untersuchung von Unregelmäßigkeiten, die Überwachung der Aktivitäten der Exekutive und der Legislative sowie die Überwachung der Verwaltungstätigkeiten.
Der Bürgerbeauftragte ist eine Institution, die für die Bedürfnisse einer demokratischen Gesellschaft geschaffen wurde. Es ist die Vereinigung aller sektoralen Organisationen (wie die Verteidigung der Rechte von Frauen, Kindern usw.), die für die weltweite Verteidigung aller Rechte und Freiheiten der Bürger verantwortlich ist.
Dieses Instrument wurde Ende des 20. Jahrhunderts in Europa nach einem schwedischen Modell eingeführt, das sich sehr günstig auf den Übergang kommunistischer Regime zur Demokratie auswirkte.
Derzeit existiert es in den meisten demokratischen Ländern Lateinamerikas, Asiens und Afrikas. Der Bürgerbeauftragte ist eine unabhängige Einrichtung, die völlige Autonomie genießt und von keiner Institution Anweisungen erhält.
Der Bürgerbeauftragte, der im Dienst des Volkes steht, wird ausschließlich ein Beamter.
Entsprechend den gesetzlich eingeräumten Befugnissen ist es daher verantwortlich, unparteiische Urteile zu fällen, ohne die Bürger aufgrund ihres Zustands oder ihrer Probleme zu diskriminieren.
Hauptfunktionen des Ombudsmannes
Der Ombudsmann versöhnt die Interessen, Fehler und Missbräuche, die die Rechte der Bürger betreffen.
Sie versucht, sich zum Schutz und zur Lösung der Anliegen der Bürger zu verpflichten, ohne ein Gerichtsverfahren durchzuführen und ohne dass Anwälte oder Anwälte erforderlich sind.
1- Untersuchen
Seine Hauptfunktion besteht darin, Unregelmäßigkeiten zu untersuchen, zu erkennen und als Vermittler zu fungieren.
Oft, wenn die Abschreckung zwischen den beteiligten Stellen zu keinem günstigen Ergebnis führt, setzt der Beamte andere Zwangsmittel ein, beispielsweise die Hilfe der öffentlichen Meinung.
2- Kontrolle
Kontrolle darüber, dass die Aktivitäten der Exekutive und der Legislative im Rahmen der Verfassung durchgeführt werden.
Bereiten Sie Berichte vor und erstellen Sie Berichte über deren Ergebnisse.
3- Überwachen
Überwachung und Koordinierung der Verwaltungsaktivitäten, Erstellung eines Kontos bei den allgemeinen Gerichten.
Das heißt, den Bürger im Rahmen seiner Möglichkeiten vor jeglichem Verfahren der öffentlichen Misswirtschaft zu schützen, das er folglich tolerieren muss.
4- Hilfe leisten
Generieren Sie Vorschläge und Empfehlungen, die Unregelmäßigkeiten innerhalb des Verwaltungsbürokratiesystems zugunsten der Menschenrechte verringern.
Diese Vorschläge müssen regionalen, nationalen, öffentlichen und lokalen Institutionen gleichermaßen vorgelegt werden.
Auf internationaler Ebene hilft es, Institutionen und ähnliche Projekte in anderen Ländern zugunsten der Bürger zu schaffen.
Darüber hinaus ermöglichen die Projekte eine bessere Harmonie zwischen den Bündnissen der Regierungen, ihren politischen Systemen und ihren Verwaltungsstrukturen.
5- Informieren
Eine besondere Überlegung des Bürgerbeauftragten besteht darin, in seinen Berichten über die administrativ durchgeführten Aktivitäten transparent zu sein. Bieten Sie der öffentlichen Meinung insbesondere Zugang zu solchen Aktivitäten und Dokumenten.
Trotz aller erteilten verfassungsmäßigen Befugnisse liegt die Grenze des Bürgerbeauftragten in der Übergabe der durchgeführten Untersuchungen an die Justizbehörden oder an die Bundesgerichte.
Als solcher hat der Beamte nicht die Befugnis oder Befugnis, strafrechtlich verfolgt zu werden. Kurz gesagt, der Bürgerbeauftragte muss die Einhaltung der Verfassung und der Gesetze zugunsten und zur Verteidigung des Volkes legitimieren.
Referenz
- Belda, Enrique. (2009) Institutionen zur Unterstützung von Regierungen und Parlamenten: (Räte, Ombudsleute und Rechnungskammern). Valencia, Tirant lo Blanch.
- Pferd, Gerardo. (2008) Administrative Mediation und der Ombudsmann. Navarra, Thompson-Aranzadi.
- Campos, Bidart und Carnota, Walter. (2000) Vergleichendes Verfassungsrecht. Band II. Editorial Ediar. Buenos Aires.
- Mora, Antonio. (2003) Das Buch des Bürgerbeauftragten.
- Rovira, Antonio (2002) Kommentare zum Organgesetz des Bürgerbeauftragten. Madrid, Aranzadi.